Ab 16.08.2021 gilt nach der neuen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg eine Testpflicht für ungeimpfte Personen in folgenden Bereichen:
- bei Sport im Innenbereich (z.B. in Fitness-Studios, Schwimmbädern, Sporthallen)
Der Testnachweis darf nicht älter als 24 Stunden sein!
Patienten, die mit einer ärztlichen Verordnung trainieren oder am Rehasport teilnehmen, brauchen keinen Nachweis zu leisten.
Den Impf- bzw. Testnachweis bitte vor Ort vorzeigen.